Bei der Prozessfortsetzung soll geklärt werden, ob der damals 96-jährige Verkäufer des 1600 Quadratmeter großen Grundstücks geschäftsfähig war. Ein weiteres Gutachten, das beim Prozess vorgelegt wird, soll die Geschäftsunfähigkeit beim Verkauf feststellen. Es sei das insgesamt vierte Ergänzungsgutachten mit demselben Ergebnis.
Daher rechnet Anwalt Stieger schon vor dem Prozess damit, dass der betagte Herr das Grundstück behalten darf, da die Geschäftsunfähigkeit offenbar doch gegeben war. Sein Mandant Büchele hätte dies aber nicht erkennen können oder müssen, so der Anwalt gegenüber ORF Vorarlberg. Sollte das Gericht wie zu erwarten entscheiden, dass der Pensionist sein Grundstück behält, müsse kein Rechtsgeschäft abgewickelt werden, da noch kein Geld transferiert und keine Grundbucheintragung vorgenomen wurde.
(Red.)
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