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Vorarlberg: So lief der Harder Grundstücksdeal

Um diese Grundstück dreht sich die Causa.
Um diese Grundstück dreht sich die Causa. ©VN/Paulitsch
Wer wusste was und wie geht es jetzt weiter? Die Causa Hard bleibt ein Fall für das Zivilgericht und die Anwaltskammer.

Von Michael Gasser/VN

Der Fall hat für Aufsehen gesorgt. Ein Harder Gemeindepolitiker hatte gemeinsam mit einem Parteifreund als Vertragserrichter einem 96-jährigen, an Demenz erkrankten Mann ein Grundstück zum Schnäppchenpreis abgekauft. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des schweren Betrugs gegen Albert Büchele (52) und Matthias Kucera (46) wurden jetzt nach sieben Monaten eingestellt (die VN berichteten). Strafrechtlich ist der Fall damit abgeschlossen. Zivilgericht und Rechtsanwaltskammer beschäftigen sich aber weiter mit den Vorgängen rund um den umstrittenen Grundstücksdeal. Den VN liegen mittlerweile der Akt der Staatsanwaltschaft mit den Vernehmungsprotokollen sowie weitere Dokumente vor, die im Detail zeigen, wie das Geschäft abgelaufen ist.

1. Wie kam es zum Grundstücksgeschäft und wer hat den Verkaufspreis festgelegt?

Gemeindepolitiker Büchele und der betagte Verkäufer kannten sich, er besaß ein Sechstelanteil einer Liegenschaft in unmittelbarer Nähe des Büchele-Hofes. Es habe kein besonders enger Kontakt bestanden, gab Büchele in der Einvernahme der Staatsanwaltschaft zu Protokoll. Dennoch sei ihm 2013 das Grundstück angeboten worden. „Sinngemäß am liebsten geschenkt.“ Wenige Wochen später hat Büchele ein konkretes Angebot übermittelt. „Ich habe ihm gesagt, dass der Höchstpreis für eine landwirtschaftliche Fläche im Zentrum von Hard 15 Euro pro Quadratmeter beträgt. Diesen Preis habe ich verdoppelt und auf 50.000 Euro aufgerundet.“

2. Kannte Büchele die Widmungsverhältnisse?

In einem den VN ebenfalls vorliegenden Tonbandprotokoll des Landesgerichts gab Büchele im Juni 2018 an, dass ihm die Widmung „zwei Drittel Bauerwartung und ein Drittel Baumischgebiet schon bekannt war“. Dass sich Büchele darüber im Klaren war, das Grundstück zum Schnäppchenpreis zu erwerben, wird in weiteren Dokumenten klar. Er gehe davon aus, dass die Kinder des Verkäufers schon nicht begeistert von einem günstigen Verkauf an mich wären, hatte Büchele dem 96-Jährigen im Zusammenhang mit einer gewünschten Liegenschaftsteilung gesagt.

3. Wie stand die Familie des 96-Jährigen zum Verkauf?

Dass Büchele den Kontakt mit einzelnen Angehörigen des betagten Verkäufers mied, ist im Akt mehrfach festgehalten. So hat er angeboten, die Liegenschaft ungeteilt zu erwerben, um eine Einflussnahme der Kinder zu vermeiden. Unmittelbar vor dem Vertragsabschluss hatte Büchele auch darauf verzichtet, den 96-Jährigen direkt zu kontaktieren. Familienangehörige hätten ihn sonst wohl zum Teufel gejagt, sagte Büchele in der Vernehmung.

4. Wusste Büchele von der Demenzerkrankung?

Dazu gibt es unterschiedliche Angaben. Karl Schelling, Sohn des Verkäufers, sagt, er habe Büchele im Mai 2015 über die Demenzerkrankung seines Vaters aufgeklärt und ihn gebeten, von einem Kauf der Liegenschaft Abstand zu nehmen. Büchele wiederum sagte bei der Staatsanwaltschaft aus, dass das so nicht richtig sei. „Von einer Demenz oder einer möglichen Geschäftsunfähigkeit war nie die Rede.“

5. Welche Rolle spielte Vertragserrichter Matthias Kucera?

ÖVP-Parteikollege und Landtagsabgeordneter Kucera wurde von Büchele mit der Vertragserrichtung beauftragt. Dafür waren nur wenige Tage Zeit. Ein Termin beim Notar zur Beglaubigung des Vertrags war bereits anberaumt (22. Juni 2015). Das Zustandekommen des Kaufpreises habe ihm Büchele erläutert. Die Höhe habe er nicht weiter hinterfragt, so Kucera zu den Staatsanwälten. In seiner Funktion war Kucera Vertrauensperson beider Vertragsparteien. Der Anwalt hatte seinen Parteifreund Büchele eindringlich ersucht, den Vertragsinhalt mit dem Verkäufer durchzugehen. Ob das konkret passiert ist oder nicht, sei ihm aber nicht bekannt, gab Kucera weiter zu Protokoll. Persönlichen Kontakt hatte er mit dem 96-Jährigen bis heute nicht. Ob anwaltliche Pflichten verletzt wurden, gilt es jetzt von der Rechtsanwaltskammer zu prüfen.

6. Kannte der 96-Jährige den Vertrag vor der Beglaubigung?

Nein, den Vertragsentwurf hat er nie erhalten. Der Vertragsinhalt wurde ihm, wie aus dem Akt der Staatsanwaltschaft hervorgeht, erstmals im Zuge der Beglaubigung vorgetragen. „Keinerlei Zwischenfragen. Er hat immer wieder genickt und dann haben wir eben unterschrieben“, so Büchele bei der Einvernahme.

7. Hat der 96-Jährige den Verkauf bereut?

Bereits zwei Tage nach der Beglaubigung des Vertrags hat sich der Notar bei der Familie gemeldet, weil der 96-Jährige ihn erneut aufsuchte. Er wollte den Vertrag wieder rückgängig machen.

8. War der Verkäufer zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geschäftsfähig?

„Aus medizinisch-psychiatrischer Sicht kann klar gesagt werden, dass er nicht mehr geschäftsfähig war“, bestätigt Gutachter Primar Reinhard Haller. Die fehlende Geschäftsfähigkeit sei für einen Laien aber nicht erkennbar gewesen. Gleichzeitig heißt es im Gutachten, dass Laien eine psychische Veränderung durch die Alterseinflüsse wahrnehmen konnten. Für die Familie des 96-Jährigen ein Hinweis, wie „verwerflich das alles war“, so Karl Schelling.

9. Was bedeutet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft?

Das Verfahren gegen Büchele und Kucera ist eingestellt. Fortführungsantrag wird es keinen geben. Strafrechtlich ist der Fall damit abgeschlossen.

10. Kann die „Causa Hard“ damit ad acta gelegt werden?

Strafrechtlich ja, Zivilgerichte und Anwaltskammer wird sie weiter beschäftigen. „Jetzt ist der Untersuchungskommissär am Zug“, erklärt Alexander Matt, Präsident des Disziplinarrates der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer die weitere Vorgehensweise. Es hat den Sachverhalt zu ermitteln. Dann werde im Senat entschieden, ob ein Verfahren gegen Matthias Kucera eingeleitet wird. Geprüft werde, ob sein Verhalten Berufspflichten sowie Ehre oder Ansehen des Standes verletzt hätten. Der Katalog möglicher Maßnahmen reicht von Weisungen über Geldbußen bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.

(VN)

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