„Märkte sind Treffpunkte in den Ortszentren und deshalb eine besondere Gefahrenzone zur Verbreitung des Coronavirus“, gibt die Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, zu bedenken. Wichtige Hygienemaßnahmen, aber auch der Mindestabstand von einem Meter könnten auf Märkten nicht eingehalten werden.
Anders als in Geschäften sei es auch schwierig, im Freien Eingangsbeschränkungen zu kontrollieren. Die betroffenen Gemeinden haben deshalb in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg beschlossen, die Märkte im April vorerst weiter auszusetzen.
Grünschnittabgabe nach Ostern möglich
In Gemeinden, in denen der Bedarf hoch ist, können ab Dienstag nach Ostern die Grünabfallsammelstellen geöffnet werden. „Damit die Gefahr einer möglichen Ansteckung minimiert werden kann, sollte Grünschnitt allerdings nur angeliefert werden, wenn es unbedingt notwendig ist“, appelliert Bürgermeister Rainer Siegele, Mitglied des Gemeindeverbandspräsidiums, an die Solidarität der Vorarlberger Bevölkerung. Für den Garten sei Grünschnitt kein hygienisches Problem. Er könne deshalb noch länger dort gelagert und zu einem späteren Zeitpunkt entsorgt werden.
Die derzeit geltenden Verhaltensregeln zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 gelten auch bei der Abgabe von Grünschnitt. Dazu zählt etwa das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter zu anderen Personen oder das Husten und Niesen in die Ellenbeuge. Auch das gründliche Hände waschen nach der Abfallentsorgung zuhause sollte nicht vergessen werden.
Verbrennen im Freien verboten
Grünschnitt, Holz, Holzreste oder Astmaterial dürften aber keinesfalls im Freien verbrannt werden. „Das ist strengstens verboten“, betont Siegele. Ausnahmen seien Lager- und Grillfeuer. Auch das Abladen von Grünschnitt im Wald, an Bächen oder auf Wiesen sei verboten und werde streng bestraft.
(red)
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