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WKÖ verspricht rasche Auszahlung aus Härtefonds

Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Jenny
Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Jenny ©ORF
Christoph Jenny, der Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg, spricht über das Soforthilfepaket des Bundes für Kleinunternehmer.
Härtefallfonds ab nächster Woche aktiv

Seit Freitag, 17.00 Uhr können Selbstständige, denen wegen der Coronakrise Umsätze und Einkommen wegbrechen, die ersten Notfallhilfen aus dem vorerst mit einer Milliarde Euro dotierten staatlichen Härtefall-Notfallfonds beantragen.

In Vorarlberg waren in den ersten zwei Stunden 500 Anträge eingegangen, berichtet der ORF Vorarlberg am Freitag. Der Vorarlberger Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Jenny rechnet mit bis zu 10.000 Anträgen in Vorarlberg.

Rasche Auszahlung versprochen

Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf, verspricht Auszahlungen aus dem Härtefonds der Regierung zur Unterstützung von Unternehmern in der Coronakrise innerhalb von wenigen Tagen.

Kopf sprach im Ö1-Morgenjournal am Freitag davon, dass bei einem Antrag bis Sonntagabend eine Firma spätestens Mittwoch mit dem Geld rechnen könne.

Keine Rückzahlung notwendig

Abgewickelt werden die einmaligen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, von der Wirtschaftskammer. Die Antragsformulare sind online. Unter dem Link können die Betroffenen auf der Wirtschaftskammer-Website ihre Zuschuss-Anträge stellen.

Nach gut einer Stunde waren rund 5.000 Anträge eingelangt, die ersten seien bereits zur Zahlung freigegeben, teilte eine WKÖ-Sprecherin der APA mit. Damit sollten die ersten Gelder ab Wochenbeginn auf den Konten der Unternehmer sein.

"Wir zahlen tagesaktuell aus. Es wird dann jeweils in der Nacht das Geld überwiesen", das erfolge automatisiert, erklärte Kopf. Er appellierte an alle Antragsteller: "Es muss nicht um 17.00 Uhr sein. Wir sind auch Samstag und Sonntag im Einsatz. Wir wären sehr dankbar, wenn uns nicht alle gleich um 17.00 Uhr stürmen würden." Die Wirtschaftskammer sei außerdem technisch vorbereitet. Die Serverkapazitäten seien größtmöglich aufgestockt worden. Und für telefonische Auskünfte stünden mehr als 200 Mitarbeiter zur Verfügung.

Kopf geht von Aufstockung aus

Kopf geht außerdem davon aus, dass die eine Milliarde aus dem Härtefonds aufgestockt wird. "Es ist nicht so, dass nach dem Prinzip 'first come, first serve, bis das Geld aufgebraucht ist', gefördert wird. Ich würde mal schätzen, dass es über die Milliarde hinaus gehen wird." Die Regierung habe zugesagt, dass für alle Anspruchsberechtigen Geld zur Verfügung stehen werde.

Dass österreichische Kleinstunternehmer maximal 6.000 Euro aus dem Härtefonds beziehen können, während es in Deutschland etwa 15.000 sind, ließ Kopf so nicht stehen. Er verwies auf den noch in Entstehung befindlichen mit 17 Mrd. Euro dotierten Notfallfonds. "Da kommt dann noch ein zweiter Fonds dazu und man muss das in Kombination sehen, wenn man es mit Deutschland vergleicht."

Noch keine Kriterien für Notfallfonds

Kriterien für Hilfen aus dem Notfallfonds gebe es noch keine. Das entsprechende Gesetz werde nächste Woche beschlossen, so Kopf, der davon ausgeht, dass der Fonds über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt wird. Nach seinen Berechnungen wäre es ab heute, Freitag, innerhalb von 14 bis 17 Tagen umsetzbar.

Auch die Wirtschaftskammer selbst fühle sich "selbstverständlich verpflichtet, in dieser Notsituation mitzuhelfen", betonte Kopf. Die WKÖ habe etwa die Grundumlagen ausgesetzt, wodurch ihr 200 Millionen Euro ausfallen. Die WKÖ sei außerdem an der Stundungsaktion des Bundes, was die Steuern und Abgaben betrifft, beteiligt, da ja die Kammerumlagen über Steuern eingehoben würden. Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolge darüber hinaus ohne jegliche Kostenberechnung.

Bei vielen Betroffenen muss es mit diesem Sicherheitsnetz sehr schnell gehen. Anträge können grundsätzlich vom 27. März bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem Härtefallfonds eine "Soforthilfe" von bis zu 1.000 Euro, die schon kommende Woche ausbezahlt werden kann. Letztlich sind in Summe bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.

Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende sowie Freiberufler (wie etwa im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen können Zuschüsse beantragen, allerdings anhand eigener Förderrichtlinien, die von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet werden. Hier gab es zuletzt noch keinen genauen Zeitpunkt für die erstmögliche Antragstellung.

(APA)

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