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Vorarlberger Landesregierung präsentiert Ergebnisse der Regierungsklausur

©VOL.AT/Madlener
Die Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung haben bei ihrer heutigen Regierungsklausur in Lochau die Weichen für die Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs gestellt.
Livestream der Landes-PK
Umfrage zum Boden-Fonds

Die Landes-Pressekonferenz im Livestream

Die Novellen zum Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz werden in die Begutachtung geschickt. Im Kern geht es der Landesregierung darum, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Baulandhortung zu verhindern, die Sicherung von Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu gewährleisten und eine gewisse Mobilität von Bauflächen zu erreichen.

Vorarlberg sieht sich, als dynamischer Wirtschaftsraum, mit einer zunehmenden Verknappung von verfügbaren Baugrundstücken konfrontiert. Um der damit einhergehenden Baulandhortung einen Riegel vorzuschieben hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt.

Die zentralen Maßnahmen, die in den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen enthalten sind, sind:

  • eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen,
  • ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von Baugrundstücken
  • eine Grenze von 5 Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken
  • die grundsätzliche Vermeidung einer weiteren Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,
  • Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen
  • die Verpflichtung zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts.

Landesrat Johannes Rauch: “Die Preise sind in Höhen gestiegen, die sich normale Menschen nicht mehr leisten konnten. Auch bei den Mieten mussten viele bis zu 50 Prozent ihres Einkommens investieren. Dem konnte man als Regierung nicht tatenlos zusehen.”

Was passiert nach der Frist von sieben Jahren?

Befristete Widmung

“Eine wesentliche Neuerung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass Neuwidmungen von Bauflächen zukünftig befristet werden müssen. Durch die Befristung der Widmung soll sichergestellt werden, dass ein neu gewidmetes Grundstück innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von sieben Jahren widmungsgemäß verwendet wird,” so Landeshauptmann Markus Wallner.

Sollte dies nicht geschehen, muss der Besitzer das Grundstück der Gemeinde anbieten, dies kann hin bis zur Versteigerung gehen. Auch eine Rückwidmung auf eine Bauerwartungsland bzw. zur Freifläche kann erfolgen, dann aber entschädigungsfrei.

Was passiert mit bereits gewidmeten Flächen?

Boden-Fonds

Außerdem plant das Land einen Boden-Fonds: “Land und Gemeinden sollen strategisch wichtige Grundstücke erwerben können,” erklärt Johannes Rauch. Bis Jahresende soll es einen Landtagsantrag geben. Mit dem Fonds will sich das Land eine Flächenreserve an strategisch wichtigen Grundstücken sichern.

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser fügte hinzu: “Wir verpflichten die Gemeinden räumliche Entwicklungskonzepte zu entwickeln. In diesem Zusammenhang haben wir auch die inhaltlich erforderlichen Vorgaben geschärft.”

Dichter bauen

Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die äußeren Siedlungsränder sollen nicht weiter ausgedehnt werden, weshalb die Siedlungsentwicklung nach innen zu erfolgen hat. Um dem aufgrund des Bevölkerungswachstums stark steigenden Wohnraumbedarf Rechnung tragen zu können, sind Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen in den dafür geeigneten Gebieten vorzusehen.

Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden soll auch der Flächenverbrauch im Zuge der Errichtung von Einkaufszentren eingedämmt werden.

Die ganze Pressekonferenz zum Nachschauen

(Red.)

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