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Vorarlberger Landeshauptmann Wallner: "Bettelverbot muss bleiben"

Landeshauptmann Markus Wallner beharrt auf Bettelverbot
Landeshauptmann Markus Wallner beharrt auf Bettelverbot ©APA bzw. VOL:AT
Bregenz – Nach der teilweisen Aufhebung des Bettelverbotes in Bregenz durch den Verfassungsgerichtshof und der aktuellen Diskussion in Bludenz stellt sich Landeshauptmann Markus Wallner hinter die die betroffenen Gemeinden und Städte.
Höchstgericht bestätigt Bettelverbot
Bettelverbot teilweise aufgehoben

“Hinsichtlich der Bettelproblematik stehen wir weiterhin klar hinter unseren Gemeinden”, sagt Wallner. Jetzt seien noch weitere gesetzliche Präzisierungen notwendig, um die Bettelverbote  auf wasserdichten Boden zu stellen. Bei rechtlichen Fragen stehe das Land den Gemeinden und Städten zur Seite, so Wallner abschließend.

Auch FPÖ will Bettelverbot

Auch der Freiheitliche Klubobmann Daniel Allgäuer beharrt nach der teilweisen Aufhebung in Bregenz auf dem Bettelverbot in den Städten und Gemeinden. „Auch wenn das Höchstgericht Präzisierungen fordert, dürfen unsere Gemeinden in der Bettelproblematik nicht im Stich gelassen werden“, sagt Allgäuer.

VfGH hob Verbot in Bregenz teilweise auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer Erkenntnis vom Dienstag das Bettelverbot in Bregenz teilweise aufgehoben. Das teilte der VfGH am Mittwoch in einer Aussendung mit.

In Bregenz blieb das Verbot auch des stillen Bettelns während der Märkte in der Innenstadt zulässig. Es ist allerdings eng beschränkt auf Platz und Zeit des jeweiligen Marktes. Für eine Ausdehnung des Verbots auf Veranstaltungen wie die Festspiele fehlt aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes aber die Rechtfertigung.

Das Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz verbiete unter anderem aufdringliches und aggressives Betteln, so der VfGH. Darüber hinaus haben Städte wie Bregenz per Verordnung ein Verbot auch des “stillen Bettelns” erlassen. In der Landeshauptstadt sollte dieses Verbot für weite Teile der Innenstadt gelten – und zwar während einer Reihe von Märkten, aber auch während Veranstaltungen, von den Festspielen über den Faschingsumzug bis hin zu Stundenläufen. Der Vorarlberger Landesvolksanwalt hatte beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieser Verordnung beantragt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Freiheit der Meinungsäußerung verstoße.

VfGH vermisst ausreichende Begründung

Ein Verbot auch des stillen Bettelns auf Märkten ist aus Sicht der Richterinnen und Richter aber zulässig, so wie sie es bereits im vergangenen Herbst für die Stadt Dornbirn festgestellt haben. Für diese Fälle gelte, “dass aufgrund der diesbezüglich vergleichbaren spezifischen örtlichen Gegebenheiten die Benützung dieser öffentlichen Orte durch Marktbesucher derart erschwert wird, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch dieser Orte auch durch die Anzahl der unmittelbar zu erwartenden still bettelnden Personen nicht mehr gegeben wäre”.

Der VfGH vermisst aber eine ausreichende Begründung für Veranstaltungen, bei denen die Stadtvertretung ein Bettelverbot für die Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr verordnet hat. Stattdessen habe die Stadt lediglich “undifferenziert” die Erfahrungen mit Märkten auf Veranstaltungen übertragen. “Ein gleichsam ‘auf Vorrat’ erlassenes Verbot auch des stillen Bettelns auf Veranstaltungen vermag den Nachweis, dass es zur Abwehr eines zumindest unmittelbar zu erwartenden Missstandes iSd (im Sinn des, Anm.) § 7 Abs. 3 Vbg. Landes-Sicherheitsgesetz erforderlich ist, nicht zu erbringen.”

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