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Vorarlberger Grüne und FPÖ kritisieren Verschiebung der Sachwalterreform

©Stiplovsek/Grüne
Scharfe Kritik an der Verschiebung des Erwachsenenschutzgesetzes, welches im Vorjahr einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, kommt von der Grünen Landtagsabgeordneten Vahide Aydin. Türkis-blau würde auf dem Rücken jener sparen, die kaum eine Lobby haben, erklären die Grünen Vorarlberg. Auch die Ländle-FPÖ betonte die Wichtigkeit des Inkrafttretens des Gesetzes.

„Ich bin entrüstet, dass die türkis-blaue Bundesregierung dieses Gesetz, welches so vielen Menschen den Weg zu mehr Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung geebnet hätte, mit dem Vorwand des Sparens vom Tisch fegt“, so Aydin. Das Gesetz, welches Menschen mit Behinderung mehr Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe bringen sollte, wäre ab 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

„Regierungsvertreter haben unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in langen Diskussionen und Verhandlungen an einer dringenden Reform des Sachwaltergesetzes gearbeitet. Das Ergebnis war eine Gesetzesvorlage, die dem heutigen Verständnis von Autonomie behinderter Menschen entspricht. Die oft entmündigende Art und Weise, Entscheidungen über behinderte Menschen hinweg durchzuziehen, und sie in ihrer Entscheidungsfreiheit zu beschneiden, sollte damit beendet werden“, erklärt Aydin.

Die Ansage, dieses Gesetz jetzt zu kippen oder zumindest zu verzögern, entspreche einer Missachtung all jener, die jahrelang in partizipativen Prozessen an dem Gesetz gearbeitet haben. „Es ist ungeheuerlich mit welcher Leichtigkeit die Bundesregierung wichtige Entscheidungen zunichte macht“, so Aydin.

Die UN-Behindertenkonvention sehe die Inklusion von Menschen mit Behinderung vor. Dazu gehöre auch eine grundlegende Reform des Sachwalterrechts. „Österreich hat sich dieser Konvention angeschlossen und ist verpflichtet diese umzusetzen“, stellt Aydin klar.

Auch FPÖ kritisiert

Die freiheitliche Sozialsprecherin im Vorarlberger Landtag, Cornelia Michalke, betonte heute einmal mehr die Wichtigkeit des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzgesetzes auf Bundesebene und fordert von Finanzminister Hartwig Löger und Justizminister Josef Moser rasch ein Einvernehmen für die Umsetzung herzustellen.

„Das neue Erwachsenenschutzgesetz sollte Menschen mit Behinderungen heraus aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen“, erläutert Michalke, sie zeigt kein Verständnis für die finanzielle Absage seitens des Finanzministers.

„Sparsamkeit ist sicherlich notwendig, hier träfe es allerdings eine der hilfsbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, die unser aller Hilfe benötigen. Es ist notwendig, dass Finanzminister Löger sich besinnt und die notwendigen Mittel, die vergleichbar gering sind, zur Verfügung stellt. Damit kann den betroffenen Menschen mit einer sinnvollen, individuell ausgewogenen Gesetzgebung geholfen werden“, so Michalke abschließend.

(Red.)

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