Der 43-jährige türkischstämmige Mann wurde freigesprochen, drei Männern, die ihn durch ausländerfeindliche Aussagen provoziert haben sollen, bietet das Gericht nun einen außergerichtlichen Ausgleich an. Bei dem Handgemenge wurden zwei Männer vom Freigesprochenenen schwer verletzt. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass der Mann aus Notwehr handelte. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
Vorwurf Körperverletzung
Für die Kontrahenten des 43-Jährigen könnte der Vorfall doch noch Konsequenzen nach sich ziehen, die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern nämlich Körperverletzung vor. Da es sich jedoch um Ersttäter handle und die Vergehen strafrechtlich nicht allzu schwer wiegen, kommt ein außergerichtlicher Ausgleich in Frage.
(Red.)
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