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Vorarlberg: Ex-Gatte soll raus aus gemeinsamer Firma

Der Ex-Gatte soll raus aus der gemeinsamen Firma.
Der Ex-Gatte soll raus aus der gemeinsamen Firma. ©Lechleitner
Geschäftsführerin will geschiedenen Mann nicht mehr als Gesellschafter im Beherbergungsbetrieb haben.

Von Seff Dünser/NEUE

Das vermögende Oberländer Ehepaar hat sich scheiden lassen. Aber das gemeinsame Vermögen ist noch nicht aufgeteilt worden. Dabei gehe es vorsichtig ausgedrückt um einige Millionen Euro, sagte gestern vor Gericht Beklagtenvertreter Adi Concin. Dazu ist am Bezirksgericht Bludenz ein Aufteilungsverfahren anhängig.

Lieblosigkeit

Zudem hat die geschiedene Gattin am Landesgericht Feldkirch eine sogenannte Ausschlussklage gegen ihren früheren Mann eingebracht. Damit will die Klägerin erreichen, dass ihr Ex-Mann wegen Lieblosigkeit aus der gemeinsamen Kommanditgesellschaft (KG) ausgeschlossen wird und dafür eine Abfindung erhält. Die KG, deren Geschäftsführerin die Klägerin ist, betreibt einen angeblich florierenden Beherbergungsbetrieb am Arlberg.

Lange Vergleichsgespräche zwischen den Streitparteien scheiterten gestern in der ers­ten Verhandlung am Landesgericht. Die anwaltlich von Marco Fiel vertretene Klägerin möchte ihren Betrieb alleine führen und dafür im Gegenzug etwa auf ihre Anteile an den Eigentumswohnungen des Beklagten verzichten. Der Beklagte besteht aber darauf, dass die Klägerin den beiden gemeinsamen Töchtern Miteigentumsrechte an der KG einräumt. Er befürchte, dass der Betrieb sonst später Eigentum der Ursprungsfamilie seiner Ex-Frau werden wird, sagte der Kläger am Dienstag vor Gericht. Zumal ein Neffe der Klägerin bereits Besitzansprüche angemeldet habe.

Richterin appelliert

Zivilrichterin Birgit Vetter vertagte die Verhandlung und sagte, sie verstehe, dass ein geschiedenes Paar eine Firma nicht mehr gemeinsam führen könne. Die Richterin appellierte an die Streitparteien, das gemeinsame Vermögen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen vernünftig und fair aufzuteilen. Denn Gerichtsprozesse seien Geldvernichtungsmaschinen. Sarkastisch merkte sie an, „Sie können Ihr Vermögen aber auch vor Gericht verbraten, dann brauchen Sie keines mehr aufzuteilen“.

(Red.)

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