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Vorarlberg: Beschuldigter (30) bestreitet Mordvorwurf

Ein großes Polizeiaufgebot war damals an den Tatort geeilt.
Ein großes Polizeiaufgebot war damals an den Tatort geeilt. ©APA
Bregenz - Tödlicher Sturz aus dem Fenster in Bregenz: Verhafteter sagt, seine Partnerin sei ohne sein Zutun in die Tiefe gestürzt.
Beziehungsstreit endet tödlich
Frau stirbt nach Beziehungsstreit
Ermittlungen wegen Mordes
Die Chronologie der Bluttat

Eine 27-jährige Rumänin stürzte Ende Juni während eines Beziehungsstreits in Bregenz aus dem Fenster eines Mehrparteienhauses in die Tiefe und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Seither wird gegen ihren 30-jährigen Partner wegen des Verdachts des Mordes ermittelt. Der Rumäne wurde deswegen in Untersuchungshaft genommen. Aber nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ist es fraglich, ob gegen den Beschuldigten auch tatsächlich Anklage wegen Mordes erhoben werden wird.

Der Beschuldigte bestreitet den Mordvorwurf. Er sagt, er habe seine Partnerin nicht aus dem Fenster gestoßen. Die Mutter von vier Kindern sei während der Auseinandersetzung vor ihm geflüchtet und ohne sein Zutun aus dem Fenster in die Tiefe gesprungen. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen liegen bislang keine Beweise dafür vor, dass der Beschuldigte die Frau aus dem Fenster gestoßen hat. So soll es dazu keine belastenden Zeugenaussagen geben.

Geringere Delikte

Dem Vernehmen nach könnte es durchaus sein, dass nach dem Ermittlungsverfahren nicht wegen Mordes mit einer Strafdrohung ab zehn Jahren Gefängnis angeklagt wird, sondern nur wegen weit weniger gravierender Delikte mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft: versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung.

Demnach soll der Beschuldigte seine Partnerin bedroht und in der Wohnung festgehalten haben. Eingesperrt haben soll er bis zu deren Freilassung auch eine andere Frau und ein Kind. Widerstand soll der Mann geleistet haben, weil er sich von Cobra-Polizisten nicht festnehmen lassen wollte. Der 30-Jährige sprang ebenfalls aus dem Fenster und fiel dadurch vorübergehend ins Koma. Rechtlich geprüft wird derzeit im Ermittlungsverfahren auch, ob dem Beschuldigten als Alternative zur Mord-Hypothese fahrlässige Tötung zur Last gelegt werden könnte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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