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Vorarlberg: Ausweichmanöver war eine Schutzbehauptung

Bei dem Unfall wurden zwei der fünf Männer tödlich verletzt.
Bei dem Unfall wurden zwei der fünf Männer tödlich verletzt. ©Polizei
Alle Einvernahmen nach dem tödlichen Traktorunfall in Dornbirn sind abgeschlossen. Der Unfalllenker gestand bei der Einvernahme schließlich, dass damals anders als ursprünglich angegeben, kein Pkw entgegengekommen ist.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Ersthelfer befragt
Tödlicher Traktorunfall in Dornbirn

Nach der Unfalltragödie mit zwei Todesopfern am Abend des 28. Juli 2018 in der Dornbirner Kobelach-Schlucht haben die polizeilichen Ermittlungen mittlerweile mehr Licht in die tatsächlichen Geschehnisse gebracht, wie die “VN” berichten.

Zwei Männer im Alter von 41 und 49 Jahren aus Dornbirn und der Schweiz überlebten den Absturz nicht, sie starben noch an der Unfallstelle. Der Lenker selbst und die beiden anderen Männer aus Dornbirn und Bludenz zogen sich teils leichte und teils schwere Verletzungen zu. Beim Fahrer wurde zudem ein Alkoholgehalt von 1,8 Promille festgestellt.

Der Lenker hatte ursprünglich angegeben, einem entgegenkommenden Pkw mit vermutlich deutschem Kennzeichen ausgewichen zu sein. Nach der polizeilichen Einvernahme der Überlebenden und letztlich des Unfalllenkers selbst, die am vergangenen Mittwoch stattfand, stellt sich der Sachverhalt nun anders dar. Der Unfalllenker, der auch der Besitzer des Traktors ist, gestand bei seiner Einvernahme schließlich, dass damals, anders als ursprünglich angegeben, kein Pkw entgegengekommen ist. Diese Angabe sei lediglich eine Schutzbehauptung gewesen.

Den ganzen Artikel in den heutigen “VN” nachlesen!

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