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Verhüllungsverbot: Leukämiepatient von Polizei verwarnt

Gesichtsverhüllung aus medizinischen Gründen ist erlaubt. / Symbolbild
Gesichtsverhüllung aus medizinischen Gründen ist erlaubt. / Symbolbild ©APA/Barbara Gindl
Am 17. April wurde ein 26-jähriger Leukämiepatient wegen seines Mundschutzes, der ihm wegen seinem schwachen Immunsystem vom Arzt verordnet wurde, von der Polizei am Wiener Handelskai aufgehalten.

Die Polizisten hätten aufgrund des Verhüllungsverbots ein ärztliches Attest verlangt und eine Verwarnung ausgesprochen, schrieb das Onlinemagazin “Vice” am Montag. Der 26-Jährige habe zwar am betreffenden Nachmittag kein Attest bei sich gehabt, jedoch den Beamten in einer nach eigenen Angaben “ziemlich aufreibenden Prozedur” mittels Vorzeigen seiner Medikamente und Bluttests auf dem Mobiltelefon schließlich den medizinischen Grund seines Mundschutzes nachweisen können, sagte er gegenüber “Vice”. Andernfalls hätte er 80 Euro Strafe zahlen müssen. Laut seinem Arzt wäre der Mundschutz aber “wohl selbsterklärend” gewesen.

Gesichtsverhüllung müsse glaubwürdig erklärt werden

Polizeisprecher Patrick Maierhofer bestätigte auf APA-Nachfrage, dass der junge Mann kontrolliert worden sei. “Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahme. Den Beamten muss in so einem Fall glaubwürdig mitgeteilt werden, dass der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen wird”, sagte Maierhofer. Das könne per Attest erfolgen, aber auch durch andere Mittel. “Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls”, so der Polizeisprecher, “in diesem Fall war die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt.”

Wer sich in einer solchen Situation aber nicht rechtmäßig behandelt fühlt, solle das Organmandat nicht bezahlen, sondern auf die Anzeige warten und Einspruch erheben, hieß es von der Polizei. Ein Nachweis der medizinischen Begründung könne auch nachgereicht werden, erklärte Maierhofer.

APA/red

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