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Sozialamtsleiter erstochen - Prozesstermin steht fest

BH Mord: Prozesstermin steht fest.
BH Mord: Prozesstermin steht fest. ©VOL.AT/Mayer/VN
Nach der Mordanklage gegen einen 34-jährigen Asylwerber, der am 6. Februar den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn getötet haben soll, steht der Gerichtstermin fest.

Der Prozess startet am 20. Jänner am Landesgericht Feldkirch und ist für drei Tage anberaumt, bestätigte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Freitag einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten" und der "Neue Vorarlberger Tageszeitung".

"Die Tat tut ihm sehr leid"

Mit der Dauer von drei Tagen wolle man dem Geschworenengericht ausreichend Zeitreserven lassen, begründete Stütler. Je nach Prozessverlauf wäre es demnach möglich, "dass man früher fertig wird". Die Verhandlung führt Richter Martin Mitteregger. Bisher seien Gerichtspsychiater Reinhard Haller und Gerichtsmediziner Walter Rabl geladen, zudem wird eine Gutachterin aussagen, die eine toxikologische Expertise erstellte. Die Verteidigung kann weitere Zeugen nennen, hat das aber derzeit nicht vor, wie Verteidiger Stefan Harg gegenüber der APA erklärte. Dass sein Mandant keine Reue zeigt, wie die Staatsanwaltschaft laut "VN" in ihrer Anklageschrift schreibt, bestreitet Harg: "Das ist nicht richtig. Die Tat tut ihm sicher leid."

Der Hintergrund

Der Angeklagte Soner Ö., ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll am 6. Februar die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegen 14.00 Uhr betreten haben. Als sein Anliegen - Geld aus der Grundversorgung - nicht wunschgemäß behandelt wurde, verließ er das Gebäude zunächst, kehrte aber eine Stunde später mit einem mitgebrachten Messer zurück und erstach den 49-jährigen Leiter des Sozialamtes, Alexander A., der als ehemaliger Polizist vor Jahren für das gegen ihn verhängte Aufenthaltsverbot mitverantwortlich zeichnete.

Anklageschrift

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrer Anklage fest: "Soner Ö. kam es gerade darauf an, Alexander A. zu töten". Er zeige sich geständig und könne sich an den Vorfall erinnern, zitierten die "VN" weiter. Laut Zeugenaussagen habe Soner Ö. die Tat begangen, ohne viele Worte zu verlieren. Der Umstand, dass er ein Messer mitnahm, spreche für einen Vorsatz, so die Staatsanwaltschaft. Zudem habe der Mann mehrfach ungefragt erklärt, dass er die Tat nicht bereue. Die Staatsanwaltschaft hielt weiter fest: "Der Angeklagte hat daher das ihm zur Last gelegte Verbrechen sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht begangen."

Untersuchungshaft in Innsbruck

Verteidiger Stefan Harg wollte sich inhaltlich zur Anklageschrift nicht äußern. Wie sich sein Mandant verantworte, werde Gegenstand der Verhandlung sein. Er werde ausreichend Zeit erhalten, sich vor Gericht zu äußern. "Der Sachverhalt ist klar", so Harg. Dass der Prozess auf drei Tage angelegt ist, begrüßte er. Er habe bisher noch nicht die Möglichkeit gehabt, die Anklageschrift mit seinem Mandanten zu besprechen. Dieser sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft in Innsbruck, Bemühungen um eine Verlegung nach Feldkirch blieben bisher erfolglos.

"Verteidigung wird blockiert"

"Die Verteidigung wird hier systematisch blockiert. Ich habe das in meinen 20 Jahren als Anwalt in der Form noch nicht erlebt", so der Verteidiger. Er brauche drei Stunden, bis er bei seinem Mandanten sei, dazu kämen die eingeschränkten Besuchszeiten, insgesamt werde so eine wirksame Verteidigung verunmöglicht. "Dabei wäre das zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens aus meiner Sicht zwingend", betonte Harg. Spätestens mit der Anklageschrift hätte sein Mandant jedenfalls an den Gerichtsort verlegt werden müssen, berief sich Harg auf die Strafprozessordnung. Er habe die Verlegung daher beantragt, das Verfahren laufe. Der Strafrahmen für Mord beträgt zehn bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

(APA)

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