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Sicherheitssprecher über BVT-U-Ausschuss: Untersuchungen für Behörde "suboptimal"

Amon befürchtet ein Durchsickern heikler Daten.
Amon befürchtet ein Durchsickern heikler Daten. ©APA
Der ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon kritisiert den von der SPÖ initiierten U-Ausschuss zur BVT-Causa. "Generell ist es für Sicherheitsbehörden wie das BVT sicher kein Vorteil, wenn wesentliche Teile öffentlich werden", so Amon. Zu vermeiden wäre das kaum: "Wir haben bei vergangenen U-Ausschüssen gesehen, dass wenig geheim bleibt und Teile immer wieder an die Öffentlichkeit gelangen."
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ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon bedauert die Entscheidung der SPÖ, zum jetzigen Zeitpunkt einen Untersuchungsausschuss zur Causa BVT zu beantragen. Es sei zu befürchten, dass Daten im staatlichen Sicherheitsinteresse publik würden, meinte er am Mittwoch zur APA. Außerdem seien Paralleluntersuchungen von Parlament und Justiz “suboptimal”.

BVT: Amon bedauert SPÖ-Entscheidung für U-Ausschuss

“Generell ist es für Sicherheitsbehörden wie das BVT sicher kein Vorteil, wenn wesentliche Teile öffentlich werden”, so Amon. Zu vermeiden wäre das kaum: “Wir haben bei vergangenen U-Ausschüssen gesehen, dass wenig geheim bleibt und Teile immer wieder an die Öffentlichkeit gelangen.”

Gleichzeitige Untersuchungen mit der Justiz seien zudem “nicht optimal, um nicht zu sagen suboptimal, wenn auch legitim”. Einerseits seien die meisten Zeugen anonym geblieben. Einzige Ausnahme sei Gabriel Lansky, den Amon als “SPÖ-Anwalt” titulierte und der mit seiner Anzeige wegen nicht gelöschter Daten die Causa mit ins Rollen gebracht habe. Andererseits würden sich wohl alle Beschuldigten, die für eine Aussage infrage kämen, entschlagen.

Aus geheimen Daten zitiert: Amon weist Vorwurf zurück

Den Vorwurf von SPÖ-Seite, dass er bei seiner Parlamentsrede am Montag aus geheimen Daten zitiert habe, wies Amon zurück: “Das ist glatt die Unwahrheit.” Vielmehr habe er auf Lansky betreffende Medienartikel verwiesen und nicht einmal aus diesen zitiert.

Ein “völlig absurder Vorwurf” sei auch, dass die ÖVP das BVT in der Vergangenheit für ihre Zwecke genutzt haben soll. Alle Parlamentsklubs und auch viele Journalisten seien regelmäßig anonym mit Unterlagen versorgt worden. “Der Peter Pilz ist einer, der ständig mit Unterlagen aus der Justiz wachelt. Daher ist es ein Treppenwitz, dass er sich hier alteriert.”

Deutscher Geheimdienst überprüft Kooperation mit Österreich

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will vom österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wissen, ob auch deutsche Geheimdienstdaten im Zuge der BVT-Razzia mitgenommen wurden. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministers an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) hervor, wie dieser am Mittwoch bekannt gab.

“Eine Antwort des BVT steht noch aus”, versicherte das deutsche Innenministerium. Klar sei jedoch, dass eine Kooperation mit anderen Diensten “im Rahmen des geltenden Rechts und aufgrund der Werte- und Rechtsordnung unserer Verfassung” erfolge. Geheimdienstinformationen dürften nur weitergegeben werden, wenn der Urheber der Daten dieser Weitergabe zustimme, diese sogenannte “Third Party Rule” sei die “Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten”.

Neue Prüfung möglicherweise erforderlich

Sollten im Zuge der Razzia tatsächlich Information des BfV abgeflossen sein, “muss eine neue Prüfung erfolgen, wie die Kooperation mit dem BVT in Zukunft fortgesetzt werden kann”, hieß es in der Stellungnahme des deutschen Innenministeriums weiter.

Hunko, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion im Deutschen Bundestag ist, forderte indes, dass Deutschland “die Geheimdienstzusammenarbeit mit Österreich stoppen” müsse. Denn es sei denkbar, dass “die neue, stramm rechte Regierung” das BVT “zum Schutz befreundeter, rechtsextremer Bewegungen oder zur Verfolgung politischer Gegner instrumentalisiert”, meinte Hunko.

U-Ausschuss konzentriert sich auf vergangene fünf Jahre

Die SPÖ hat ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) fertig gestellt und am Mittwoch schon im Nationalrat eingebracht. Untersucht werden soll demnach die Periode zwischen Dezember 2013 und März 2018. Gewählt wurde dieser Zeitraum, weil der Rechtsrahmen des heutigen Verfassungsschutzes Mitte Dezember 2013 gesetzlich beschlossen worden war. Was sich seither im BVT getan hat, wird nun im U-Ausschuss einer Betrachtung unterzogen.

Dabei fokussiert die SPÖ auf die aktuell bekannt gewordenen Vorwürfe. Man ortet “grobe Missstände”, was sich unter anderem aus den anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe von leitenden BVT-Beamten ergebe. Zudem würden aktuelle Ermittlungen im rechtsextremen Bereich gefährdet und bestehe Skepsis ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit dem BVT aufrecht zu erhalten, heißt es in dem Antrag.

Geforscht werden soll im Ausschuss auch, inwieweit es Einflussnahmen auf das BVT durch Regierungsmitglieder, Ministerkabinette und Spitzenbeamte gab. Weiterer Untersuchungsgegenstand sind allfällige Weitergaben von Informationen an nicht berechtigte Personen. Zudem will man sich die Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie mit den Nachrichtendiensten des Verteidigungsministeriums ansehen.

SPÖ bringt U-Ausschuss-Antrag alleine ein

Dass die SPÖ den Antrag alleine und nicht mit den anderen Oppositionsklubs einbringt, begründete der designierte Fraktionssprecher Jan Krainer damit, dass diese teils andere Vorstellungen gehabt hätten. So habe etwa der Wunsch bestanden, einen längeren Zeitraum zu kontrollieren. Hier sei die SPÖ offen, sollten sich Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in früheren Jahren ergeben. Man könnte da auch einen weiteren Ausschuss installieren.

Bedenken, dass wegen Geheimhaltungspflichten viele Dokumente zumindest öffentlich nicht zugänglich sein werden, hat Krainer nicht wirklich. Es werde nicht alles geklärt werden können, aber immer noch mehr, als wenn es keinen U-Ausschuss gäbe.

Nächster Schritt ist nun, dass der Antrag in den Geschäftsordnungsausschuss wandert. Dort wird geprüft, ob der Antrag rechtmäßig ist. Dies kann bis zu acht Wochen dauern.

(APA/Red)

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