von Christiane Eckert/VOL.AT
Nun sind die Geschworenen am Wort. Sie müssen nun entscheiden, ob die wuchtigen Messerstiche des 48-Jährigen als Mord oder Totschlag, also Tötung im Affekt, zu werten sind. Wie lange dies dauern wird, ist offen. Zunächst muss der vorsitzende Richter Martin Mitteregger die Laien ausführlich belehren, ihnen rechtliche Erklärungen geben und die zur Entscheidung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Anklage gerechtfertigt
Staatsanwalt Heinz Rusch erklärt in seinem Plädoyer nochmal abschließend, warum er seine Mordanklage begründet und bestätigt sieht: „Bereits im ersten Rechtsgang kamen die Geschworenen berechtigterweise zu dem Ergebnis, dass es Mord war. Das Opfer musste sterben, weil der Angeklagte nicht damit klar kam, dass es die Scheidung wollte. Es war ein langer Todeskampf, die Tat war brutal und die Getötete wird ihre Kinder nicht aufwachsen sehen“, appelliert Rusch an die Geschworenen, das erstinstanzliche Urteil zu wiederholen.
Totschlag wie im Lehrbuch
„Wenn das kein Totschlag ist, weiß ich nicht, was dann ein Totschlag sein soll“, kämpft Verteidiger Franz Josef Giesinger für die Verneinung von Mord. „Mein Mandant hat seine Frau geliebt, für die Ehe gekämpft, psychologische Hilfe gesucht“, so Giesinger im Schlussplädoyer. Und Giesinger zitiert aus dem Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. Dieser bestätigte, dass der Sturm der Gefühle den gesamten Tatablauf begleitete und der Mann unter einer Anpassungsstörung litt.
Bereut und bedauert
Der Angeklagte beteuert in seinem Schlusswort nochmals, dass er seine Frau geliebt habe und die Tat sehr bereue.
Die Kinder des Paares schrieben an den Obersten Gerichtshof einen Brief, der von der Verteidigung verlesen wird. Darin schreiben sie: „Unser Vater hat einen riesigen Fehler gemacht, aber wir wissen, dass er in dieser Nacht nicht bei sich war“. Nun müssen die Geschworenen entscheiden.
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