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Auf Notruf spät reagiert: Polizist freigesprochen

Bluttat in Hohenems
Bluttat in Hohenems ©VOL.AT/Steurer
OGH sprach Polizist von Amtsmissbrauch frei: Er hatte erst nach 20 Minuten eine Streife zu Amoklauf-Tatort geschickt.
Notrufe ignoriert: Polizist vor Gericht
Eltern des Täters klagen Republik
Familientragödie in Hohenems

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Polizist in der Dornbirner Einsatzzentrale hat im September 2017 nach mehreren telefonischen Notrufen eines Nachbarn erst nach 20 Minuten eine Polizeistreife zu einem Hohenemser Mehrparteienhaus geschickt. Dort hat ein 38-jähriger Familienvater zuerst seine zwei Töchter im Alter von vier und sieben Jahren erstochen und dann seine 33-jährige Gattin.

Trotz seiner späten Reaktion wurde der von Bertram Grass verteidigte Polizist rechtskräftig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch zurückgewiesen. Damit wurde der erstinstanzliche Freispruch des Landesgerichts Feldkirch vom Mai 2019 bestätigt.

Der angeklagte Polizist hat nach Ansicht der Richter weder seine Befugnis wissentlich missbraucht noch einen Schädigungsvorsatz gehabt. Demnach hat der Beamte die Dringlichkeit der Notrufe unterschätzt. Der Polizist sei jedoch nicht untätig geblieben, sondern er habe abgeklärt, ob für den Täter tatsächlich ein Betretungsverbot für die Wohnung bestand. Und er habe versucht, mit dessen Gattin Kontakt aufzunehmen. Die Vorsitzende des Feldkircher Schöffensenats sagte in ihrer Urteilsbegründung, die tödlichen Attacken wären wohl auch dann nicht mehr zu verhindern gewesen, wenn der Polizist schon nach dem ersten Notruf Kollegen zum Tatort beordert hätte.

Der 49-jährige Polizist wurde im Disziplinarverfahren entlassen. Seine Entlassung bekämpft er nun in zweiter Instanz am Bundesverwaltungsgericht.

Eltern klagen

Die Eltern des mutmaßlichen Dreifachmörders, der sich nach den Bluttaten das Leben genommen hat, fordern in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht 46.000 Euro Schadenersatz vom beklagten Polizisten. Die Kläger meinen, ihr Sohn und ihre Enkelinnen würden noch leben, wenn unverzüglich auf die Notrufe reagiert worden wäre.

(NEUE)

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