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Neues Arbeitszeitgesetz: AK rät zu genauen Zeitaufzeichnungen

Die AK rät zu genauen Zeitaufzeichnungen.
Die AK rät zu genauen Zeitaufzeichnungen. ©pixabay.com (Symbolbild)
Mit 1. September tritt das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. Die Arbeiterkammer (AK) rät zu genauen Zeitaufzeichnungen und warnt auch davor, neue Verträge vorschnell zu unterschreiben.
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Im Fall des Falles würden Arbeitszeitaufzeichnungen auch vor Gericht gelten, egal ob handschriftlich oder am Computer geschrieben. Im Nachhinein zusammengeschriebene Arbeitszeiten seien unzureichend, warnt die AK.

Genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten

Die Interessensvertretung hat unter www.ak-zeitspeicher.at einen Zeitspeicher entwickelt, auf dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren Tagesablauf dokumentieren können – von den Arbeitszeiten bis zu Freizeitaktivitäten. Den Zeitspeicher gibt es auch als App.

“Unterschreiben Sie nichts!”

Kurz vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit 1. September lehnen Gewerkschaften und Arbeiterkammer die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche weiterhin ab und warnen davor, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern über den Tisch gezogen werden könnten. “Unterschreiben Sie nichts!”, warnt etwa die AK Kärnten heute (Donnerstag) in einer Aussendung.

Ausweitung der zuschlagsfreien Normalarbeitszeit auf 12 Stunden

Durch das neue Arbeitszeitrecht könne die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit bei Gleitzeit von 10 auf 12 Stunden am Tag ausgeweitet werden, warnt der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz. “Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung.” Es sei jedoch zu befürchten, dass viele Arbeitgeber versuchen werden, den Gleitzeitrahmen auf 12 Stunden auszuweiten, um sich Überstundenzuschläge zu ersparen. Arbeitnehmer sollten daher geänderte Gleitzeitvereinbarungen nicht vorschnell unterschreiben, warnt der ÖGB. “Ja nichts ungeprüft unterschreiben, dies könnte zu finanziellen Einbußen führen”, warnt auch der AK-Arbeitsrechtsexperte Christoph Lorber.

(APA/Red)

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