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Morddrohung gegen Richter

Ein Vorbestrafter drohte dem Vorsteher des Bezirkgerichts Bludenz, er werde ihn abstechen.
Ein Vorbestrafter drohte dem Vorsteher des Bezirkgerichts Bludenz, er werde ihn abstechen. ©Hofmeister
Die tödliche Messerattacke am 6. Februar auf den Leiter der Sozialabteilung der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft (BH) hat Justiz, Polizei und Verwaltung sensibilisiert.

Von Seff Dünser / NEUE

Deshalb wurde auf den vorgestrigen Zwischenfall im Bezirksgericht Bludenz sofort mit einer Festnahme durch die Polizei reagiert. Der Beschuldigte wird verdächtigt, am Mittwoch während einer Vorsprache eine Morddrohung gegen den Bludenzer Gerichtsvorsteher ausgesprochen zu haben. „Ich steche dich ab!“, soll der dazu geständige Mann zum Richter gesagt haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler hat er kein Messer mitgeführt.

Im Polizeiarrest

Der bedrohte Gerichtsvorsteher rief sogleich die Polizei, die den Tatverdächtigen festnahm. Der Vorbestrafte befand sich zumindest bis gestern im Polizeiarrest. Bis Donnerstag wurde noch nicht entschieden, ob der Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt oder in Untersuchungshaft genommen wird. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung ermittelt.

Zudem wird untersucht, ob der Verdächtige zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Die amtsbekannte Person soll psychisch beeinträchtigt sein.

Der Mann hat beim Bludenzer Gerichtsvorsteher vorgesprochen. Dabei hat er sich beim Richter wegen einer zivilrechtlichen Geldforderung, die er gegen jemanden erhebt, erkundigt.

Wegen einer gefährlichen Drohung ist es am Mittwoch in Vorarlberg zu einer weiteren Festnahme gekommen. In Polizeigewahrsam genommen wurde ein Asylwerber. Dem Flüchtling wird vorgeworfen, eine Betreuerin bedroht zu haben.

BH Dornbirn

Der mutmaßliche Mörder von Dornbirn befindet sich aus Sicherheitsgründen in Innsbruck und nicht mehr in Feldkirch in Untersuchungshaft. Der 34-jährige Asylwerber soll den 49-jährigen BH-Mitarbeiter im Streit um finanzielle Zuwendungen aus der Grundversorgung und aus Rache wegen des 2009 über ihn verhängten Aufenthaltsverbots erstochen haben. Der vom Bregenzer Verfahrenshelfer Daniel Wolff verteidigte Untersuchungshäftling wird im Innsbrucker Gefängnis von zwei Tiroler Rechtsanwälten besucht.

Zum psychiatrischen Gutachter wurde Reinhard Haller bestellt. Der Sachverständige soll beurteilen, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Haller wird auch darüber Auskunft geben, ob aus psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. Der Psychiater soll sein Gutachten in den nächsten Wochen erstellen.

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