„Das schreckliche Verbrechen in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 6. Februar 2019 hat ganz Vorarlberg erschüttert. Die Tatsache, dass ein Mitarbeiter der Vorarlberger Landesverwaltung aufgrund seiner Position und in Erfüllung seiner Pflichten zu Tode gebracht wird, ist erschreckend und für Vorarlberg absolutes Neuland. Einen Fall in dieser Tragweite und in dieser Dimension hat es hierzulande noch nie gegeben“, betont VP-Klubobmann Roland Frühstück.
Lehren ziehen
Aus Sicht von Frühstück gelte es jetzt, die Lehren aus diesem furchtbaren Verbrechen zu ziehen. „Es muss massiv hinterfragt werden, warum sich ein vor gut zehn Jahren aufgrund eines beträchtlichen Vorstrafenregisters aus Österreich abgeschobener ausländischer Staatsbürger trotz aufrechtem Aufenthaltsverbot – nach Stellen eines Asylantrags – in Österreich frei bewegen kann“.
Laut Darstellung des Innenministeriums, die mittlerweile von namhaften Verfassungsexperten bestätigt wird, war aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie des Asylgesetzes eine Zulassung zum Asylverfahren nicht verhinderbar. „Aus unserer Sicht ist es höchst problematisch, dass eine Person, die amtsbekannt ist und über die ein Aufenthaltsverbot für Österreich bzw. für den gesamten Schengen-Raum verhängt wurde, bis zum Ausgang des Asylverfahrens auf freiem Fuß belassen wird“.
Vorraussetzungen schaffen
Klubobmann Roland Frühstück lädt deshalb alle im Landtag vertretenen Fraktionen ein, einen Landtagsantrag zu unterstützen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen zu schaffen, dass solche Personen künftig bis zum Ausgang des Asylverfahrens nicht mehr auf freiem Fuß sind. Frühstück: „Den entsprechenden Entwurf haben wir heute den Parteien übermittelt“.
Es müsse, so der VP-Klubobmann, im Asylverfahren einen klaren Unterschied zwischen unbescholtenen Asylwerbern geben und jenen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten und deshalb in Österreich unerwünscht sind.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen
Weiters werden die von Seiten der Landesregierung gesetzten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Frühstück ausdrücklich begrüßt: „An den Eingängen von Landhaus und Bezirkshauptmannschaften wurde Wachpersonal postiert. In einem zweiten Schritt müssen nun die Sicherheitskonzepte für die Amtsgebäude in Vorarlberg neu überdacht werden; im Vordergrund muss der bestmögliche Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen“, verweist Klubobmann Frühstück auf eine weitere Forderung im Antragstext.
(red)
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