Missbrauchsvorwürfe: Ex-Ski-Stars unterstützen Ex-ÖSV-Trainer Kahr
“Wir haben erfahren, dass du dich vor Gericht wegen der Beschuldigung von sexuellen Übergriffen wehrst. Das finden wir richtig und wünschen dir, dass dabei deine Unschuld bestätigt wird”, heißt es dort.
Auch Moser-Pröll und Drexel unterzeichnen
Unterzeichnet haben das Schreiben die Olympiasiegerinnen Annemarie Moser-Pröll und Olga Pall, Monika Kaserer, Lea Sölkner, Wiltrud Drexel, Brigitte Habersatter-Totschnig und weitere Weltcup-Siegerinnen aus den 1960er und 70er-Jahren. “Wir haben uns alle sehr darüber geärgert, dass Medien anonymisierte Personen auftreten lassen, die sich plötzlich an Vorkommnisse vor 50 Jahren erinnern wollen und damit dich in einer breiten Öffentlichkeit mit heftigen Vorwürfen diskreditieren”, stellen die früheren Skiläuferinnen fest.
Sie versichern, “dass wir während unserer aktiven Zeit im Skirennsport nie eine negative Wahrnehmung von physischer oder psychischer Gewalt deinerseits erfahren haben. Du hast uns alle sehr gefordert, was unsere Leistungsbereitschaft und unseren Kampfeswillen betraf, aber niemals durch einen inakzeptablen Umgang. In unserer Erinnerung finden sich Kameradschaft, Freundschaft und Kampfgeist.”
Klage gegen Vorarlberger Skiläuferin
Unterdessen hat Kahr eine ehemalige Vorarlberger Skiläuferin wegen übler Nachrede geklagt, weil diese Annemarie Moser-Pröll eine wütende WhatsApp-Nachricht geschickt hatte, in der sie schwere Vorwürfe gegen Kahr erhob. Die Verhandlung findet am 6. April am Bezirksgericht Bludenz statt. Moser-Pröll ist in dem Verfahren als Zeugin geladen.
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist wiederum auf Betreiben von Manfred Ainedter, dem Anwalt von Kahr, ein medienrechtliches Verfahren gegen die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) anhängig, die als erste über angebliche, teilweise bis zur Vergewaltigung reichende Übergriffe des langjährigen ÖSV-Trainers berichtet hatte. Ainedter macht – gestützt auf das Mediengesetz – die Verletzung der Unschuldsvermutung und des Identitätsschutzes sowie üble Nachrede geltend. Verhandlungstermin gibt es noch keinen, der zuständige Richter gewährte der SZ eine Frist bis Monatsende zur Gegenäußerung auf die Klagschrift.
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