Immer wieder kommt der Wunsch nach einem Überholverbot für Lkw auf der A14. Gerade während den Hauptverkehrszeiten sorgen überholende Schwertransporte schnell für Rückstau auf der ausgelasteten Autobahn - und stockender Verkehr ist einer der Hauptursachen für Auffahrunfälle auf der A14.
2,3 Kilometer für ein Überholvorgang
Auch der ÖAMTC weiß um das Ärgernis durch die überholenden Lkw. Der Zeitgewinn durch Überholvorgänge sei gering und würde durch Faktoren wie notwendige Pausen schnell wieder aufgebraucht. Wenn nun ein Lkw mit 80 km/h unterwegs ist und von einem Lkw mit 85 km/h überholt wird, dauert dies eineinhalb Minuten - oder gut 2,3 Kilometer. Der ÖAMTC ist dennoch für streckenbezogene statt einem allgemeinen Überholverbot.
Fahrverbot bei mehr wie zwei Spuren
Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit stellte bereits 2013 fest, dass Lkw zwar nur 11 Prozent der Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen zurücklegen, aber in 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden verwickelt sind, vor allem auf drei- und vierspurigen Autobahnen. Daher gilt seit 2014 ein Lkw-Verbot auf der linksten Fahrspur von drei- und vierspurigen Autobahnen. Hinzu kommt das Wochenend- und Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf allen Straßen Österreichs.
Zahl der Lkw steigt
Hinzu kommt, dass der Schwerverkehr auf Vorarlbergs hochrangigem Straßennetz zunimmt. Eine Analyse des Verkehrsclubs Österreichs auf Basis der Asfinagdaten zeigt einen starken Anstieg in den vergangenen fünf Jahren. Während bei Feldkirch täglich 3.970 Schwertransporter auf der A14 unterwegs sind, sind es zwischen Dornbirn Süd und dem Pfändertunnel zwischen 4.850 und 6.100 Lkw am Tag.
Überholverbot für Asfinag kein Thema
Während es auf der S16 ein vergleichbares Überholverbot gibt, ist dies für die Asfinag auf der A14 derzeit kein Thema. Die Verkehrssicherheit werde von der Asfinag laufend evaluiert. "Sollten auf der Autobahn auf entsprechenden Abschnitten eine Häufung von Lkw-Unfällen aufgrund von Überholmanövern registriert werden, könnten dazu entsprechende Maßnahmen wie etwa ein Überholverbot angedacht werden", erklärt Asfinagsprecher Alexander Holzedl gegenüber VOL.AT. "All das erfolgt aber stets in Abstimmung mit Behörden und Polizei."
Polizei für Überholverbot
"Für uns wäre ein Lkw-Überholverbot absolut wünschenswert", erklärt Christian Steiner, stellvertretender Kommandant der Autobahnpolizei Dornbirn, gegenüber VOL.AT. Man führe diesbezüglich zwar keine Statistik, jedoch würden die lang andauernden Überholmanöver den Verkehrsfluss verlangsamen und so Auffahrunfälle wahrscheinlicher machen. Seit Jahren steht eine Verkehrsbeeinflussungsanlage auf dem Wunschzettel der Exekutive. Jedoch würde bereits ein befristetes Überholverbot - etwa auf das Rheintaler Unterland oder auf gewisse Tageszeiten - der Polizei eine Handhabe für Kontrollen und Strafen geben.
Das gilt für Lkw in Österreich
- Mindestabstand auf Freilandstraßen und damit auch Autobahnen von 50 Metern oder mehr. Dies entspricht einem 2-Sekunden-Abstand bei 90 Kilometern pro Stunde
- Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde
- Fahrverbot auf der linken Fahrspur bei drei- oder vierspurigen Autobahnabschnitten
- Allgemeines Fahrverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr auf allen Straßen Österreichs.
- Allgemeines Fahrverbot von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr für alle Lkw über 7,5 Tonnen oder Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, wenn ein Anhänger mitgeführt wird. Ausgenommen sind Transporte von frischen Lebensmitteln wie Gemüse, Milch, Fleisch, Eier, Pilze und Konditorwaren
(Red.)
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