Im Antrag ist nämlich eine Änderung des ASVG zum elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Dienstnehmer enthalten. Bisher war dies auf den Dienstgeberbereich beschränkt.
Konkret geht es um das “Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool” der Krankenkassen, mit dem bisher gegen den Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinanmeldungen aufseiten von Firmen vorgegangen wurde. Nun werden die Kassen per Gesetz angewiesen, auch in den Daten der Versicherten Nachschau zu halten. Zu prüfen ist der “Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit”, heißt es in der vorgeschlagenen neuen Passage von Paragraf 42b, Absatz 1 des ASVG.
“Mystery Shopping” wird abgeschafft
Aber auch dem “missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen” soll nachgespürt werden. Weiterer zu untersuchender Punkt: “Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der e-Card”.
Angekündigt waren diese Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ. Allerdings hat Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erst vor kurzem die Abkehr von einem Kontrollinstrument in diesem Bereich angekündigt: Die seit 2016 erlaubte Tätigkeit verdeckter Ermittler der Sozialversicherung, das von der Ärztekammer bekämpfte “Mystery Shopping”, wird wieder abgeschafft, kündigte sie im Mai an.
(APA)
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