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Klage: Im Lift am Dornbirner Bahnhof gefangen

Fast 50 Minuten verbrachte die Reisegruppe im Lift.
Fast 50 Minuten verbrachte die Reisegruppe im Lift. ©Screenshot Video Helmuth Mäser
Der Dornbirner Rechtsanwalt Dr. Helmuth Mäser war einer von elf Zugreisenden, die im Oktober 2016 am Dornbirner Bahnhof in einem ÖBB-Lift 50 Minuten lang eingesperrt gewesen sind. Denn der Personenaufzug war stecken geblieben.
Reisegruppe bleibt in Lift stecken
Erneut Lift-Probleme in Dornbirn

Mäser hat deswegen die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) auf Schadenersatz geklagt. Der Kläger fordert von der beklagten Partei als Schmerzen­geld 400 Euro. In dem anhängigen Zivilprozess findet die erste Verhandlung am kommenden Montag am Bezirksgericht Dornbirn statt.

Schlecht geschlafen

Er habe wegen des Vorfalls danach ein paar Nächte schlecht geschlafen, berichtet der Kläger. Es sei mit all den Menschen und den Gepäckstücken eng in dem Lift gewesen. Zudem sei die Ungewissheit belastend gewesen, wie lange der Zwangsaufenthalt andauere. So begründet der Jurist den von ihm geltend gemachten Anspruch auf Schmerzengeld.

Die ÖBB hätten ihm auf sein Schreiben hin lediglich eine kleine Entschädigung angeboten. Das Angebot sei zu gering gewesen, sagte Mäser. Deshalb habe er zivilrechtlich Klage erhoben. Er vertrete rechtlich auch die anderen Betroffenen, die im Lift gefangen gewesen seien. Ob auch sie Schmerzengeld einklagen, hänge vom Verlauf des nunmehrigen ersten Prozesses ab.

Reisegruppe

Der Anwalt zählte zu einer aus Senioren bestehenden Reisegruppe, die mit dem Zug nach Graz fahren wollte. Die Feuerwehr musste die Senioren aus ihrer misslichen Lage befreien. Weil der Zwangsaufenthalt in dem Bahnhofslift 50 Minuten gedauert hatte, verpassten die Reisenden ihren Zug in die Steiermark. Sie machten sich daraufhin am nächsten Tag auf die Reise. Die Bundesbahnen gewährten den Reisenden als Entschädigung Plätze in der ers­ten Klasse.

Wenige Tage nach dem ers­ten Vorfall war derselbe Personenlift im Dornbirner Bahnhof erneut stecken geblieben. Neuerlich mussten Zugreisende 50 Minuten lang warten, bis sie aus dem Aufzug befreit wurden.

Mäser, Betroffener vom ers­ten Vorfall, räumt ein, dass man auch den Standpunkt vertreten könnte, dass die Forderung nach Schmerzengeld unberechtigt sei. Nämlich etwa dann, wenn man mit höherer Gewalt argumentiere. Außerdem sei das Problem ja dadurch abgeschwächt worden, dass es sich um einen Lift mit Glaswänden gehandelt habe, sodass Sichtkontakt nach außen bestand.

Video von Helmuth Mäser vom 5. Oktober 2016

Der Anwalt war nicht derart beeinträchtigt, dass er seinem Hobby nicht mehr nachgehen konnte. Der eingesperrte Hobbyfilmer filmte die Situation im Lift und stellte den Medien sein Video zur Verfügung.

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