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Kinder- und Jugendhilfe: Wiesflecker kritisiert Reformpläne

Einhellige Länderkritik an den Reformplänen in der Kinder- und Jugendhilfe
Einhellige Länderkritik an den Reformplänen in der Kinder- und Jugendhilfe ©VOL.AT
Die zuständigen Referenten der Länder bedauern die Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu den Ländern.

Hier werde ein gut funktionierendes System abgeschafft, hieß es nach der Konferenz der Landesräte am Freitag in Feldkirch. Der Bund dürfe sich im Kinderschutz nicht aus der Verantwortung nehmen, so die Forderung der Kinder- und Jugendhilfereferenten.

Es sei richtig, dass die Landeshauptleutekonferenz der Verländerung zugestimmt habe, als Fachreferenten sehe man die Regelung aber “mit Sorge”. Es bedürfe einer einheitlichen Ausgestaltung im Kinderschutz, doch der Bund müsse weiter Partner bleiben, so Vorarlbergs zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Bei einer 15a-Vereinbarung, um einheitliche Standards zu sichern, gebe es zwei Möglichkeiten, einerseits eine reine Vereinbarung unter den Ländern oder eine Bund-Länder-Vereinbarung.

“Bund-Länder-Vereinbarung” gefordert

“Wir fordern dezidiert eine Bund-Länder-Vereinbarung”, betonte Wiesflecker. “Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung nehmen, das hätten wir gerne auch mit der Frau Ministerin diskutiert”, so Amtskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) aus Niederösterreich. Alle Experten hätten vor einer Verländerung gewarnt, “nun müssen wir mit der Tatsache leben”. “Es darf kein Abschieben von Verantwortung geben”, betonte auch Wiens Vertreter Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Dabei gehe es nicht in erster Linie um die Finanzierung, die bereits bisher die Länder und Gemeinden großteils leisteten. Vielmehr seien in der Abwicklung zahlreiche Kompetenzen nötig, die dem Bund zugeordnet seien, etwa im Bereich der Justiz, der Exekutive, der Statistik, bei Schnittstellen im Gesundheitswesen oder im Datenaustausch. Seitens der Länder gebe es das klare Bekenntnis, die Standards nicht herunterzufahren. Die 15a-Vereinbarung wolle man rasch, aber sorgsam vorbereiten. Jedenfalls müsse eine solche noch vor der Beschlussfassung im Nationalrat stehen, sonst sei eine Verländerung gar nicht möglich.

“Inkonsequente Haltung” des Bundes

Die Referenten beklagten eine “inkonsequente Haltung” des Bundes in der Kompetenzbereinigung. Dort, wo die Systeme in den Ländern funktionierten, könnte man diese auch in deren Verantwortung belassen. Das gelte etwa auch für die Mindestsicherung, die die Länder “besser machen können als der Bund”, so Wiesflecker. Man sehe mit Sorge, wie der Bund Grundsatzgesetzgebung verstehe. So wolle man den Ländern in der Mindestsicherung Maximalbeträge vorgeben, die man Kindern bezahlen dürfe. In einer Grundsatzgesetzgebung dürften jedoch keine Höchstsätze sondern lediglich Mindeststandards definiert werden.

Weitere Themen der Konferenz waren eine bessere Absicherung für Pflegeeltern und die Schulsozialarbeit, wo der Bund ebenfalls weiterhin seine Verantwortung wahrnehmen müsse. Laut der Tiroler Landesrätin Gabriele Fischer (Grüne) wurde zudem ein Schwerpunkt auf die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelegt. So wende man sich gegen die Abschiebung Jugendlicher nach Afghanistan und bekenne sich dazu, dass minderjährige Flüchtlinge eine Möglichkeit zur Ausbildung erhalten sollten.

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