Von: Birgit Entner-Gerhold (VN)
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nahm daraufhin die Vorarlberger Verantwortlichen in die Pflicht: Die Entscheidung sei in der Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch getroffen und von der Direktion in Wien rasch korrigiert worden, sagte er im VN-Interview.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verteidigt nun das Vorgehen der Beamten. In der Beantwortung einer Neos-Anfrage hält er fest, dass die Familie bereits zur Ausreise verpflichtet gewesen sei, die rechtskräftige negative Asylentscheidung stamme aus dem Jahr 2017. Die Abschiebung der Familie ist nicht vom Tisch. Sobald die Mutter gesund sei, werde die Außerlandesbringung fortgeführt, erklärte ein Ministeriumssprecher bereits Ende Oktober.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten und auf VN.AT.
(VN)
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