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Karfreitag: Neue Regelung greift erstmals

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Die neue Regelung zum Karfreitag greift heute zum ersten Mal. Mitglieder der evangelischen und der Altkatholischen Kirche haben keinen Feiertag mehr, sondern können lediglich einen Urlaubstag aus dem bestehenden Kontingent verbrauchen.
Protest der Kirchen gegen Karfreitags-Regelung

Auslöser für die Änderung und die darauffolgende heftige politische Diskussion war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bisher galt der Karfreitag für Angehörige der Altkatholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag. Angehörige dieser Kirchen bekamen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Die österreichische Regelung war mehr als 60 Jahre alt. Ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner dieser Kirchen angehört, hatte dagegen geklagt. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag.

ORF-Reporter über Karfreitagsregelung

“Halber Feiertag”

Der EuGH gab dem Mann Recht. Er stellte in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren. Ein erster Vorschlag von ÖVP und FPÖ sah einen Kompromiss vor: Der Karfreitag sollte ein “halber Feiertag” werden, ab 14 Uhr hätten alle frei. Nach Protest von mehreren Seiten wurde diese Variante aber wieder verworfen.

Nach einer Verhandlungsrunde, zu der auch der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker eingeladen worden war, stellte die Regierung ihre endgültige Lösung des Rechtsproblems vor: Der Karfreitag als Feiertag wurde gestrichen. Stattdessen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen “persönlichen Feiertag”, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Kirche und Arbeitnehmervertreter protestierten, die Wirtschaft jubelte.

Auch nach dem Beschluss im Nationalrat ging der Protest weiter. Eine von den Protestanten initiierte Petition errichte in Kurzer Zeit mehr als 30.000 Unterschriften. Arbeitnehmervertreter und evangelische Kirche kündigten Verfassungsbeschwerden an. Nicht zuletzt geht es dabei auch um Eingriffe in die einzelnen Kollektivverträge durch die Regierung.

Evangelische Kirche will Karfreitag als Feiertag einklagen

Bis zum 4. April hatten Arbeitnehmer, die am Karfreitag rechtlich verbrieften Urlaubsanspruch wollen, Zeit, diesen zu beantragen. Sollten sie an diesem tag dennoch arbeiten müssen, würde ihnen so Feiertagsentgelt zustehen. Laut Arbeiterkammer und manchen Unternehmen soll sich das Interesse aber in Grenzen halten. Offizielle Zahlen dazu gibt es derzeit nicht.

(APA)

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