Eine Bekanntmachung gemäß Paragraf 2 Finanzstabilitätsgesetz erfolgt nicht. Wörtlich heißt es in der Aussendung:
“Der Fonds gibt hiermit bekannt, dass die Angebote von den Gläubigern der Schuldtitel nicht mit den für den Erwerb der von den Angeboten umfassten Schuldtiteln gemäß § 2a Abs. 4 FinStaG erforderlichen Mehrheiten angenommen wurden. Somit sind die in der Angebotsunterlage als Transaktionsbedingungen bezeichneten Bedingungen für den Erwerb der von den Angeboten umfassten Schuldtitel nicht erfüllt. Der Fonds wird keine der von den Angeboten umfassten Schuldtitel erwerben.” (red/APA)
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