„Eine Verschiebung wäre ein absoluter Rückschritt für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, betont Geschäftsführerin Michaela Wagner-Braito. Das Erwachsenenschutzgesetz wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien – also auch der derzeitigen Regierungsparteien – verabschiedet.
„Für die Gleichstellung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist dieses Gesetz essentiell. Es stellt einen wichtigen Meilenstein in Richtung Autonomie und Selbstbestimmung dar“, erklärt Michaela Wagner-Braito.
Finanzielles Argument nicht stichhaltig
Über 70 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die in der Lebenshilfe Vorarlberg begleitet werden, sind besachwaltet. Das neue Erwachsenenschutzgesetz hätte ihnen mehr Eigenständigkeit bringen sollen. Auch für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt.
„Die bisherige Rechtslage hat zu mehr als 50 Prozent Sachwalterschaften für alle Anliegen geführt, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Investitionen zu Beginn eines Systemumbaus sind notwendig, aber langfristig sollte das Gesetz zu einer Kostenverringerung führen. Die finanziellen Mehrkosten erachten wir somit nicht als stichhaltiges Argument für die zeitliche Verschiebung dieses vorbildlichen Gesetzes. Daher appellieren wir an die Regierung, das Erwachsenenschutzgesetz wie geplant umzusetzen“, so Lebenshilfe-Geschäftsführerin Michaela Wagner-Braito.
(red)
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