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Gemeindegüter - Drückt sich das Land vor der Verantwortung?

Zentrum von Nüziders.
Zentrum von Nüziders. ©Steurer
Ein zehn Jahre altes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, wonach Agrargemeinschaften nicht die Eigentümer, sondern die Verwalter von Gemeindegütern sind, ruft nun die Neos auf den Plan. Sie kritisieren nämlich, dass in Vorarlberg "eine Decke des Schweigens" über die Causa gelegt wurde.

Laut Sabine Scheffknecht, Neos-Landessprecherin, seien Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des Landes scheinbar nie veröffentlicht, eine Petition mehrerer betroffener Bürgermeister sei offenbar “schubladisiert” worden. “Die Landesregierung hat offensichtlich alles daran gesetzt, die Macht der Agrargemeinschaften nicht zu beschneiden“, begründet Scheffknecht die am Montag von ihr eingebrachte Anfrage.

“Kompromiss-Lösungen höchstfraglich”

Das VfGH-Urteil sah grundsätzlich vor, dass Gemeindegüter Eigentum der Gemeinden sind und den Gemeinden zumindest der Substanzwert zustehen würde. Anders als in Tirol sei in Vorarlberg aber nicht der Weg einer – für alle geltenden – Gesetzeslösung gegangen, sondern vor Ort nach individuellen Möglichkeiten gesucht worden. „Es ist höchstfraglich, ob einzelne Kompromiss-Lösungen in den jeweiligen Gemeinden dem VfGH-Urteil gerecht werden, oder ob es sich hierbei um ‚faule Kompromisse‘ handelt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit dieser Problematik beschäftigte, wurden jedenfalls unter den Teppich gekehrt. Im Zweifel war es den Verantwortlichen wichtiger, einzelnen auch weiterhin ihre Privilegien zu sicher, als eine saubere Lösung zu finden“.

„Wir möchten nun wissen, was aus den kritisierten Agrargenossenschaften geworden ist. Sind die Bürger zu ihrem Recht gekommen? Haben die Gemeinden erhalten, was ihnen zusteht? Und weshalb wurden – trotz VfGH-Urteil und entsprechenden Petitionen von Gemeindeseite – keine gesetzlichen Regelungen getroffen?“, lautet die Anfrage der NEOS Landessprecherin.

Raumplanerische Verantwortung

„Das Thema der Agrargemeinschaften wird gerade im Rahmen des neuen Raumplanungsgesetzes wichtig. Wenn durch die Nichtumsetzung des VfGH-Urteils große Grundflächen in der Hand von einigen Wenigen, oft auch an Ortsrändern, verwaltet werden, können Gemeinden nicht ihrer raumplanerischen Verantwortung nachkommen“, kritisiert Sabine Scheffknecht die Augenauswischerei der Landesregierung. “Würden den Gemeinden diese Grundstücke bereits jetzt zur Verfügung stehen, hätten sie genügend Gestaltungsspielraum für aktive Bodenpolitik und müssten am Markt nicht zusätzlich aktiv werden und diesen möglicherweise weiter anheizen.”

(Red.)

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