Mit den Klagen wollten Budapest und Bratislava erreichen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Beschluss der EU aus dem Jahre 2015 für die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland für nichtig erklärt.
Das Urteil des EuGH war zu erwarten. Andernfalls wäre die gesamte Umverteilung de facto hinfällig gewesen. Im September 2015 hatten neben der Slowakei und Ungarn auch Tschechien und Rumänien gegen den EU-Beschluss gestimmt. Bei der Umverteilung waren mehrere Länder bisher säumig. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos hatte Vertragsverletzungsverfahren angekündigt, wenn die Staaten bis Ende September nicht ihre Quoten bei der Umverteilung erfüllen. Österreich hatte vor mehreren Wochen zugesagt, die ersten 50 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Italien aufzunehmen.
(APA)
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