Neuigkeiten im Lustenauer “Flutlichtstreit”: Eine Anrainerin fühlt sich seit Jahren von Licht und Lärm aus dem Stadion belästigt. Im vergangenen Jahr zog sie schließlich vor Gericht. Seit März liegen die vom Gericht geforderten licht- und schalltechnischen Gutachten vor. Aus beiden gehe laut Anwalt Wolfgang List eine erhebliche Überschreitung der Grenzwerte hervor.
Medizinisches Gutachten liegt vor
Nun liegt auch ein medizinisches Gutachten des Landesgerichts Feldkirch vor, wie der “ORF” berichtet. Dieses habe zwar keine Gesundheitsgefährdung, aber eine erhebliche Belästigung festgestellt. Veranstaltungen sollen demnach bis spätestens 22.00 beendet sein. Überdies sei die Anzahl der Veranstaltungen auf zehn pro Jahr zu begrenzen. Für einen Spielbetrieb der Austria reicht das nicht. Der juristische Streit dürfte sich weiter hinziehen.
Klage eingebracht
Durch das grelle Flutlicht und die Lautsprecherdurchsagen während und nach den Fußballspielen von Austria Lustenau an Freitagabenden im Lustenauer Stadion fühlt sich die klagende Anrainerin unzumutbar belästigt. Die Frau hat deshalb 2017 am Landesgericht Feldkirch sechs Unterlassungsklagen mit einem Gesamtstreitwert von 20.000 Euro gegen die Marktgemeinde Lustenau, die Eigentümerin des Stadions ist, und den österreichischen Fußball-Zweitligisten eingebracht.
Denn die Lustenauerin fordert, dass zur Wahrung der Nachtruhe spätestens um 22 Uhr kein Flutlicht mehr brennt und keine Lautsprecherdurchsage mehr vorgenommen wird.
(Red.)
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