Noch klären die Behörden, ob der Unfall auf einem öffentlichen oder privaten Weg passiert ist. Nach Auskunft des Bürgermeisters von Balderschwang ist der Güterweg. Ist das der Fall, gilt die Straßenverkehrsordnung nicht. Das heißt: Die Fahrt war nicht illegal.
Verkehrsjurist Authried zum tödlichen Traktorunfall
"Auf privaten Flächen darf man einen Traktor lenken, ob man eine Lenkberechtigung besitzt oder nicht. [...] Man hat aber auch die Verpflichtung, alles zu tun, um Schaden abzuwenden", so ÖAMTC-Pressesprecher Jürgen Wagner gegenüber ORF Vorarlberg. Unklar ist auch, ob nun österreichisches oder deutsches Recht zum Tragen kommt, weil der Unfall auf deutschem Staatsgebiet geschehen ist.
Kriseninterventionsteam betreute Familien
Das Kriseninterventionsteam war bis Sonntagabend bei den Familien, für die kein Stein auf dem anderen bleibt. Nun stehen ihnen Psychologen des ifs zur Seite. "In der ersten Zeit geht es hauptsächlich darum die Orientierung wieder zu gewinnen. Hier sind wir mit kleinen Schritten unterwegs, teilweise geht es auch wirklich um die Planung von ganz banalen Dingen", erläutert die Psychologin Kerstin Vogg gegenüber "Vorarlberg heute".
Was den Unfallhergang betrifft, wird nun ein Gutachter gemeinsam mit der Verkehrspolizei versuchen, den Unfall genau zu rekonstruieren.
(Red.)
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