Von Seff Dünser (NEUE)
Der Beschuldigte war zurechnungsfähig, als er, offenbar im Streit um finanzielle Zuwendungen aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren erlassene Aufenthaltsverbot für Österreich, am 6. Februar in der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft den 49-jährigen Leiter der Sozialabteilung erstochen hat. Dieser Ansicht ist der Sachverständige Reinhard Haller, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein psychiatrisches Gutachten zum Geisteszustand des 34-jährigen Soner Ö. zur Tatzeit erstellt hat. Das war aus Ermittlerkreisen zu erfahren. Demnach ergibt sich aus der Expertise, dass der in Vorarlberg aufgewachsene Türke psychisch nicht krank ist, sondern schuldfähig, weil er wusste, was er tat.
Noch keine Anklage
Neben dem psychiatrischen Gutachten liegt auch der Abschlussbericht der Polizei bereits seit einigen Tagen vor, wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch auf Anfrage bestätigt. Nach NEUE-Informationen erhebt die Behörde jedoch, anders als geplant, noch nicht Anklage. Denn die Verteidiger haben Beweisanträge gestellt. Deshalb lässt die Staatsanwaltschaft die Polizei weitere Ermittlungen durchführen. Dabei könnte es auch darum gehen, dass angeblich ein BH-Mitarbeiter noch rechtzeitig die Flucht aus jenem Raum der Behörde ergreifen konnte, in dem sich der Leiter der Sozialabteilung aufhielt, als der Asylwerber dort mit einem Messer auftauchte.
Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft, ungeachtet der noch ausständigen Erhebungen und gestützt auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse und das psychiatrische Gutachten, letztendlich am Landesgericht Feldkirch Anklage gegen Mordes einbringen wird. Für Mord beträgt der Strafrahmen zehn Jahre bis lebenslängliche Haft. Der beschuldigte Türke ist mit zahlreichen Vorstrafen belastet und hat zugegeben, den BH-Mitarbeiter erstochen zu haben.
Aggressiv
Der Untersuchungshäftling beantragte im Februar vergeblich seine Enthaftung. Er verhielt sich in der Justizanstalt Feldkirch derart aggressiv, dass er im Februar ins Innsbrucker Gefängnis verlegt wurde, wo angeblich mehr Bewachungspersonal zur Verfügung steht. Seine Bregenzer Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Ludwig Weh bemühen sich bislang erfolglos um eine Rückverlegung ihres Mandanten nach Feldkirch. Über den diesbezüglichen Antrag soll deswegen noch nicht entschieden worden sein, weil das Justizministerium und die Justizanstalt Innsbruck dem Vernehmen nach jeweils den anderen für zuständig halten.
Messerattacke auf BH-Beamten
Video der Festnahme nach der Bluttat:
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