Der Betrugsprozess gegen den angeklagten 69-jährigen Arzt beginnt am Landesgericht Feldkirch am 9. April. Das teilte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. In der Hauptverhandlung sollen laut Mediensprecher des Landesgerichts nicht weniger als 51 Zeugen befragt worden. Deshalb habe Richterin Sonja Nachbaur als Vorsitzende des zuständigen Schöffensenats im April zehn Verhandlungstage anberaumt. Am 20. April soll das Urteil verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt dem Allgemeinmediziner das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betrugs zur Last. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird dem niedergelassenen Arzt aus dem Bezirk Feldkirch vorgeworfen, er habe Patienten betrogen. Demnach soll er angebliche Heilmittel verkauft haben, die jedoch nur aus Kochsalzlösungen bestanden. Der angeklagte 69-Jährige bestreitet den Tatvorwurf. Er habe keine Betrugsabsicht gehabt, sagte der Beschuldigte vor der Polizei.
39 Patienten betrogen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der Mediziner zwischen August 2015 und August 2016 mit den vorgeblichen Heilmitteln insgesamt 39 Patienten um mehr als 60.000 Euro betrogen.
Der Allgemeinmediziner soll gefälschte Heilmittel über eine eigens dafür in Österreich gegründete Firma vertrieben haben. Das Produkt konnte im Internet online bestellt werden. „Powerlight“ hieß das verkaufte Produkt, das laut Anklage als Heilmittel gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Hepatitis und Malaria angepriesen wurde.
Der Kaufpreis war von der Schwere der Krankheit abhängig, ergaben Ermittlungen des österreichischen Bundeskriminalamts. Vier Ampullen hätten im Schnitt 1580 Euro gekostet. Bei den Käufern soll es sich vor allem um Patienten gehandelt haben, denen die Schulmedizin nicht helfen konnte.
Im Mai 2016 hatte die Tochter eines mutmaßlichen Betrugsopfer Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Daraufhin wurden verkaufte Plastikampullen untersucht. Es wurde festgestellt, dass die darin enthaltene Substanz lediglich aus einer Kochsalzlösung bestand.
Die Verzweiflung schwerkranker Patienten soll von einer anderen Täterschaft auch in Oberösterreich mit dem Verkauf von angeblichen Heilmitteln ausgenutzt worden sein. In Oberösterreich wurden sogar Verhaftungen vorgenommen.
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