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Berlin ermöglicht Strafverfolgung gegen Böhmermann

Merkel gab dem Wunsch der Türkei statt
Merkel gab dem Wunsch der Türkei statt
Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den deutschen TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ist frei. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei am Freitag in Berlin statt. Die Entscheidung ist innerhalb der Regierung allerdings umstritten.


Merkel verwies auf “unterschiedliche Auffassungen” zwischen Christdemokraten und Sozialdemokraten. SPD-Außenminister Frank-Walter Steinmeier und SPD-Justizminister Heiko Maas haben sich von der Entscheidung auch bereits öffentlich distanziert.

Merkel sagte in einer Erklärung im Kanzleramt: “Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.” In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz “das letzte Wort” haben.

Wohlwollend auf die Entscheidung reagierte indes die türkische Regierungspartei AKP. “Diese Entscheidung ist zweifellos eine richtige”, sagte AKP-Sprecher Ömer Celik nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag in Ankara. Scharfe Kritik kam hingegen von Böhmermanns Anwalt.

Der Satiriker Böhmermann hatte Ende März in seiner TV-Show “Neo Magazin Royale” ein Gedicht vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten beleidigte. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Regierung in Berlin hatte Erdogans Wunsch nach einem gesonderten Strafverfahren tagelang geprüft. An der Entscheidung waren neben Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auch das Auswärtige Amt sowie das Innen- und das Justizministerium beteiligt.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Merkel kündigte an, dass der Paragraf abgeschafft werden soll. Der Paragraf 103 sei nach Auffassung der Bundesregierung “für die Zukunft entbehrlich”, sagte die Bundeskanzlerin. Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.

Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) distanzierten sich von Merkels Entscheidung, Ermittlungen gegen Böhmermann zuzulassen. Steinmeier sagte am Freitag bei einer gemeinsamen Erklärung mit Maas, die SPD-geführten Ressorts hätten nach sorgfältiger Überlegung gegen die Erteilung der Ermittlungsermächtigung gestimmt. Wegen der Stimmengleichheit habe die Stimme der Bundeskanzlerin entschieden.

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