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Bald keine Eier aus "Freilandhaltung" mehr in Vorarlberg

Geflügelpest-Risiko macht geänderte Bezeichnung und Vermarktung erforderlich
Geflügelpest-Risiko macht geänderte Bezeichnung und Vermarktung erforderlich ©dpa
Bregenz – Weil in zwei Vorarlberger Geflügelzuchtbetrieben bereits seit zwölf Wochen Stallpflicht herrscht, dürfen die Eier dieser Höfe seit 3. Februar nicht mehr als "Eier aus Freilandhaltung" verkauft werden.
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Ab 16. Februar gilt dies für vier weitere Unternehmen, ab 4. April für alle 17 gewerblichen Freilandbetriebe in Vorarlberg. Das wird so lange so bleiben, bis die Stallpflicht wieder aufgehoben wird.

In den Vorarlberger Bodensee-Gemeinden wurde nach dem Auftreten des Vogelgrippe-Virustyps H5N8 in einem Freiland-Putenmastbetrieb in Hard bereits im vergangenen November Stallpflicht verfügt. Anschließend galt diese Maßnahme auch in den Kommunen entlang des Rheins, ehe am 10. Jänner österreichweit die Stallpflicht für Geflügel verordnet wurde, teilte Vorarlbergs Landesveterinär Norbert Greber am Freitag mit. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier darf nach zwölf Wochen Ausgehverbot für die Hühner die Bezeichnung “Freiland” aber nicht mehr verwendet werden – auch nicht, wenn wie in diesem Fall “höhere Gewalt” der Grund für das Ausgehverbot ist.

Entsprechende Aufkleber

Die Eier-Verpackungen in den betroffenen Betrieben werden nun neu mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Dieser weist die Konsumenten darauf hin, dass die Eier aus “Bodenhaltung” und nicht aus “Freilandhaltung” stammen. Für die Betriebe bedeutet das finanzielle Einbußen.

Laut Greber führt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine laufende Risikobewertung durch. Die aktuelle Lage werde im Abstand von zwei Wochen von den Fachleuten beurteilt, sagte der Landesveterinär. Sobald die Stallpflicht wieder aufgehoben wird, können die Freilandbetriebe ihre Eier auch wieder als “Freilandeier” vermarkten.

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