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Anklage: Kinder und Frau schwer misshandelt

©Vorarlberg heute Video Sreenshot
Familienvater soll Gattin vergewaltigt sowie Frau und Kinder jahrelang geschlagen haben. Prozess vertagt.

Von Seff Dünser/NEUE

Sollte der 35-jährige Türke gemäß der Anklageschrift schuldig gesprochen werden, würde die Mindeststrafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, er habe zwei seiner unmündigen Kinder über Jahre hinweg geschlagen und bedroht. Die Tochter soll zu Beginn der erlittenen Misshandlungen vier Jahre alt gewesen sein, der Sohn sechs. Für das Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung an Kindern mit einem Tatzeitraum von mehr als einem Jahr sieht das Strafgesetzbuch 5 bis 15 Jahre Haft vor.

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging gestern noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme einer nicht erschienenen Zeugin und zur Vorführung weiterer Videos mit gerichtlichen Aussagen der mutmaßlichen Opfer vertagt.

Tritte in den Babybauch

Dem Angeklagten wird auch zur Last gelegt, er habe seine damalige Gattin 2014 anal vergewaltigt. Zudem soll er sie auch jahrelang geschlagen, misshandelt, bedroht und genötigt haben. So soll er ihr, als sie 2013 schwanger war, Tritte gegen den Unterbauch versetzt haben. Des Weiteren, so die Anklageschrift, hat er sie zwei Mal bewusstlos geschlagen.

Der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Vor Gericht leugnete er gestern auch, was er vor der Polizei noch zugegeben hatte. Demnach will er 2017 vor der Familiengerichtshilfe nicht gesagt haben, er werde seiner ihn verleumdenden Ex-Frau den Kopf abschneiden.

Seine mittlerweile von ihm geschiedene Gattin belaste ihn zu Unrecht, weil sie auf seine neue Lebensgefährtin eifersüchtig sei, gab der Bauarbeiter vor Gericht zu Protokoll. Und seine Kinder würden ihn aus Angst vor ihrer Mutter falsch belasten. 2010 trennte sich die Frau vorübergehend von ihrem Mann und zog mit den Kindern in eine Frauennotwohnung. Später kehrte die gebürtige Türkin mit den Kindern zum Angeklagten zurück und ließ sich 2015 von ihm scheiden.

(Red.)

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