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Abschiebung aus Sulzberg: Anwalt und Betreuer kritisieren scharf

Wilfried Weh vertritt die Familie und geht gegen die Schubhaft vor Gericht.
Wilfried Weh vertritt die Familie und geht gegen die Schubhaft vor Gericht. ©Privat
Der Fall des Sulzberger Flüchtlingskindes, dass bei der Abschiebung von seiner schwangeren Mutter getrennt wurde, erregt derzeit die Gemüter. VOL.AT sprach mit ihrem Anwalt und Betreuer.
Abschiebung: Dreijähriger von Mutter getrennt
"Schande für Österreich"

Die Sulzberger Familie wird vom Bregenzer Rechtsanwalt Wilfried Weh vertreten. Für ihn ist das Vorgehen der Behörden ungeheuerlich. So liege derzeit kein Bescheid vor, der die Abschiebehaft rechtfertigen würde. “Zum Zweiten ist die Trennung eines dreijährigen Kindes von seiner Mutter eine katastrophale Entscheidung, die zeigt, dass die Polizei das menschliche Maß verloren hat”, ist er entrüstet.

Man habe noch am Sonntag Beschwerde gegen die Schubhaft eingebracht. Über diese muss nun innerhalb von sieben Tagen ein Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Betreuer: “Keine Begnadigung möglich”

“Es war davon auszugehen, dass der Asylantrag auch negativ ausfallen kann”, erklärt Erwin Steurer, Flüchtlingsbeauftragter der Gemeinde Sulzberg. “Schade ist, dass es bei so alten Fällen, sie waren schon fünf Jahre da, keine Art von Begnadigung gibt”, meint er. Steurer vergleicht den Fall mit einem Betrieb: “Wer bildet fünf Jahre lang einen Fachmann aus und schickt ihn dann weg? Das macht doch niemand.”

Auf das Beste hoffen

Da der weitere Vorgang nicht mehr im Ermessen von Pro Asyl liegt, kann Steurer nichts tun, als auf das Beste zu hoffen: “Die Gedanken sind bei der Familie, hoffentlich geht es ihnen gut. Und wenn sie in Armenien sind, hoffe ich dass sie dort wieder Fuß fassen und frisch anfangen. Aber vielleicht gibt es auch noch ein Wunder.”

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