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Nie ohne den „zweiten Airbag“

Kleiner Crash, große Folgen: Ein guter Rechtsschutz gibt Rückendeckung in jeder Lebenslage. Keine rechtliche Rückendeckung zu haben, kann im Ernstfall existenzbedrohend sein. Zwei Fallbeispiele:

Hubert S. meint, ein Schnäppchen gemacht zu haben. Für einen sechs Jahre alten Gebrauchtwagen der gehobenen Klasse bezahlt er nur 10.000 Euro – frisch vorgeführt. Nach zwei Tagen steht das Fahrzeug. Eine Überprüfung bringt schwerste Mängel ans Tageslicht. Nachforschungen ergeben: Das Auto war ein Taxi mit 290.000 km(!) statt der ausgewiesenen 130.000 km am Tacho. Das § 57a-Gutachten ist gefälscht. Der Verkäufer hat das Auto um 3.000,- Euro von einem Schrotthändler gekauft. Hubert S. will  sein Geld zurück. Der Verkäufer will aber nicht zahlen. Es kommt zum Prozess.

Herbert N. wird in einen Unfall verwickelt. Ein klares Verschulden des Gegners liegt vor. Das wird auch von Zeugen bestätigt. Der Sachschaden für Abschlepp- und Reparatur-kosten sowie Schmerzensgeld-Forderungen belaufen sich auf fast 30.000 Euro. Doch
in seiner Schadensmeldung bestreitet der Unfallgegner seine Schuld, die gegnerische Versicherung lehnt die Erstattung der Kosten ab.

Zwei Beispiele – stellvertretend für zahllose Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer ohne entsprechenden Versicherungsschutz grob in der Defensive wären. Denn zu den Schadens-Beträgen würden sich im Ernstfall auch die Kosten für die Anwaltsvertretung summieren. Nicht ohne Grund gilt der Rechtsschutz als virtueller, „zweiter Airbag“.

Rechtsschutz: Eine Checkliste

  • Übernimmt der Rechtsschutz auch die Kosten bei Streitigkeiten in allen Instanzen?
  • Bis zu welcher Summe ist die Anwaltshilfe abgedeckt?
  • Ist Familienschutz inkludiert?
  • Sind auch Lebenspartner und Kinder, die im selben Haushalt wohnen mitversichert?
  • Besteht Rechtsschutz auch, wenn ich beispielsweise als Fußgänger oder Insasse einer Straßenbahn am Verkehr teilnehme?
  • Ist die Vertretung durch den Anwalt meines Vertrauensmöglich?
  • Welcher Schutz besteht im Urlaub? Ist beispielsweise die Versicherung auch aufrecht, wenn ich mit einem Mietwagen einen Unfall habe?
  • Sind in der Versicherung auch Streitfälle außerhalb Unfallsituationen inkludiert? Etwa bei Streit aufgrund eines fehlerhaften Kfz-Kaufvertrages, einer misslungenen Reparatur oder bei Problemen mit dem Leasing-Vertrag.
  • Welche weitere Optionen gibt es – zum Beispiel rechtliche Hilfe im privaten Bereich wie Haushalt (Möbelkauf, Geräteschäden), Arbeitsrecht, „persönliche“ Rechtsangelegenheiten?

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